Hospiz

Welche Patienten werden in ein stationäres Hospiz aufgenommen? Was leistet ein ambulanter Hospizdienst? Was muss ich bezahlen?

Unterschieden werden stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste.

Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen, die institutionell unabhängig arbeiten und von einer speziell in Palliative Care ausgebildeten Pflegekraft geleitet werden. In enger Kooperation mit freiwilligen Helfern und niedergelassenen Ärzten pflegen und behandeln sie Menschen, deren Lebenserwartung nur noch Wochen beträgt und die unter Beschwerden leiden, die sich weder zu Hause noch in einem Pflegeheim lindern lassen. Den größten Kostenanteil des Hospiz-Aufenthalts trägt die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise Pflegeversicherung. Einen geringeren Teil trägt das Hospiz. Dem Betroffenen dürfen seit 01. August 2009 keine Kosten mehr in Rechnung gestellt werden (§39a Abs. 1 SGB V).

Ambulante Hospizdienste leisten eine im Wesentlichen von freiwilligen Helfern getragene Arbeit. Diese Ehrenamtlichen werden sorgfältig geschult, erhalten kontinuierliche Supervision und werden in ihrer Tätigkei zunehmend von hautptamtlichen Kräften koordiniert. Ihr Angebot besteht aus einer psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds. Die Dienste müssen in der Lage sein, fachkundige Hilfe für eine notwendige Palliative-Care-Betreuung einzuschalten. Die Begleitung ist für die Betroffenen kostenlos. Werden bestimme Qualitätsanforderungen erfüllt, können Hospizdienste Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten (§39a Abs. 2 SGB V).

Hinweise der Deutschen Stiftung Patientenschutz

  • Seit Juli 2009 muss der gesetzlich versicherte Patient für einen Hospizaufenthalt keinen Eigenanteil mehr bezahlen. Ausgenommen sind Sonderleistungen, wie zum Beispiel ein Fernsehanschluss. Erhalten Sie dennoch eine Rechnung über einen Eigenanteil, prüfen wir diese gern für Sie.
  • Als Privatversicherter sollten Sie vor einem Hospizaufenthalt bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob die Kosten übernommen werden. Das gilt vor allem dann, wenn diese Leistung in Ihrer Versicherungpolice nicht erwähnt wird. Manche privaten Kassen übernehmen die Kosten aus Kulanzgründen. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an uns.
  • Ist die Dauer des Aufenthalts im Hospiz länger als erwartet, lehnt die Krankenkasse unter Umständen die weitere Kostenübernahme ab. Der Patient wird dazu aufgefordert, wieder nach Hause oder in ein Pflegeheim umzuziehen. Ob zu Recht oder Unrecht, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Betroffener wenden Sie sich bitte an uns.
  • Der Wechsel in ein Hospiz ist für Pflegeheimbewohner nahezu ausgeschlossen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits bei der Entlassung aus dem Krankenhaus auf einen Hospizaufenthalt zu drängen, falls eine entsprechende Krankheitssituation vorliegt. Lehnt die Krankenkasse das ab, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.