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07.02.2001

BGH verurteilt Todesbringer Sigg - Deutsche Hospiz Stiftung freut sich über Etappensieg

Dortmund / Leipzig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat am Mittwoch (7.2.) den Schuldspruch des Landgerichts Berlin gegen den Sterbehelfer Rolf Sigg bestätigt. Er hatte einer Berlinerin einen Todes-Cocktail gegeben und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. "Erleichtert" ist Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, über die Verurteilung. "Doch darf dieser Etappensieg nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch ein weiter Weg bis zum menschenwürdigen Sterben in Deutschland ist."

Rolf Sigg, schweizer Pfarrer, hatte der 60-jährigen Berlinerin Anneliese T. vor zwei Jahren eine tödliche Dosis Schlaf- und Betäubungsmittel gereicht. Und sie war nicht sein erstes Opfer. Als Seelsorger ist der Schweizer Rolf Sigg mit seinen über 80 Jahren längst im Ruhestand. Nun hat er das Töten zu seinem Hauptberuf gemacht und bereits an die 400 Menschen ins Grab gebracht, die meisten in der Schweiz. Siggs Tötungen sind selbst in seiner Heimat umstritten. Inzwischen macht die von ihm gegründete Sterbehelfer-Organisation EX International auch vor Ländergrenzen nicht mehr halt.

Suizid ist ansteckend

Die skrupellosen Sterbehelfer schlagen seit Jahren Schneisen des Todes durch Europa. Schon 1994 wurde Hans-Henning Atrott, Präsident einer deutschen Sterbehelfer-Organisation, wegen Handels mit Zyankali zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 1999 bekam deren Ehrenmitglied Christof Burtscher 15 Monate Haft, wegen Mithilfe zum Selbstmord durch Beruhigungsmittel und einen Erstickungsbeutel. Den Sterbehelfern gemein ist eine Menschen verachtende Ideologie, die vorgibt, die Selbstbestimmung des Einzelnen zu verwirklichen. Die Deutsche Hospiz Stiftung mit Sitz in Dortmund verweist auf Fakten: Von den angeblich so wohl überlegten "begleiteten" Suiziden sind über 50 Prozent eine Entscheidung innerhalb einer Woche, 12 Prozent sogar eines einzigen Tages - wahre Kurzschluss-Reaktionen. Brysch: "Die meisten kranken und verzweifelten Menschen haben Angst vor Einsamkeit und Schmerzen. Sie wollen in Wirklichkeit Hilfe zum Leben."

Jährlich versuchen in Deutschland etwa 300 000 Menschen, sich zu töten. Über 90 Prozent derjenigen, die weiterleben, sind anschließend sehr froh darüber. Aber die 11 000 Suizide sind ansteckend. Wenn eine Gesellschaft Suizid fördert, trägt sie die Verantwortung für das makabere sozial verträgliche Frühableben. "Doch Schwerstkranke und Sterbende brauchen keine billigen Schein-Lösungen, sondern qualifizierte Sterbebegleitung und Palliativmedizin - die moderne, umfassende Schmerztherapie", so Brysch. Denn: "Selbstbestimmung gehört zum Leben und nicht zum Tod."

Offensichtlich geht es den Sterbehelfern gar nicht um die Selbstbestimmung von Menschen, sondern um ihren eigenen Profit. Sie machen Geschäfte mit dem Leid von Verzweifelten, von Alten, psychisch Kranken und Einsamen. Selbst eine gesunde, junge Frau wollten die Sterbehelfer schon ins Grab bringen. Sie war depressiv - für sie Grund genug. Die Polizei rettete ihr das Leben.

Nicht nur die schweizer, auch die deutschen Sterbehelfer machen Kasse mit der Angst der Menschen. Wer bei ihnen den Erstickungstod kauft, muss zunächst über ein Jahr Mitglied sein. Der Beitrag kostet mindestens 80 DM, in zwei Jahren 160 DM. Lebenslänglich ist für 1500 DM zu haben. Den Erstickungsbeutel namens Exit-Bag gibt es für 85 DM, die Gebrauchsanweisung dazu für 22,30 bis 44 DM. Der Erstickungstod kostet insgesamt zwischen 267,30 und 1629 DM. Doch in Wirklichkeit sind nicht die Menschen das Problem, sondern das Gesundheitssystem, das dringend verbessert werden muss. "Es darf nicht darum gehen, die Schwerstkranken möglichst billig für die Krankenkassen zu entsorgen", empört sich Brysch. "Durch solche Schein-Lösungen werden die Missstände des Systems zementiert, anstatt dafür zu sorgen, dass jeder in Deutschland menschenwürdig sterben kann."