Pressemeldungen

17.06.2013

Patientenschützer fordern nationales Behandlungsfehlerregister

Zu den heute vorgestellten Zahlen der Gutachterstellen der Ärztekammern zu den Behandlungsfehlern erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Die rund 12.000 Verdachtsfälle, die den Ärztekammern gemeldet wurden, sind nur die Spitze des Eisbergs. Bei den Behandlungsfehlern gibt es eine große Dunkelziffer. Das Bundesgesundheitsministerium geht von bis zu 170.000 Behandlungsfehlern im Jahr aus. Doch diese Fälle tauchen in keiner Statistik auf. Deshalb fordern die Patientenschützer ein nationales Behandlungsfehlerregister. Darin können auch die 12.000 Verdachtsfälle des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen mit aufgenommen werden. Wenn das Gutachten dem Patienten Recht gibt, muss die Beweislast automatisch umgekehrt werden. Nur so können sich Patienten mit Ärzten und Krankenhäusern auf Augenhöhe begegnen. Dafür muss Bundesgesundheitsminister Bahr das Patientenrechtegesetz dringend nachbessern.“

 

 

Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.