Pressemeldungen

15.05.2013

Patientenschützer fordern nationales Register für Behandlungsfehler

Zu den heute vorgestellten Zahlen des MDK zum Thema Behandlungsfehler erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Die Zahlen des MDK zu den Behandlungsfehlern zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Denn selbst das Bundesgesundheitsministerium geht von 170.000 Behandlungsfehlern im Jahr aus. Dabei sind es immer die Patienten, die initiativ werden müssen. Das bestehende Fehlermanagement der Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen ist für die Betroffenen nicht transparent. Bei einem dort erkannten Behandlungsfehler profitiert der Patient nicht davon. Die Patientenschützer fordern ein nationales Behandlungsfehlerregister. So können auch die Fälle der Schlichtungsstellen der Ärztekammern mit aufgenommen werden.

Ebenso müssen die Fälle, in denen das MDK-Gutachten dem Patienten Recht gibt, zu einer Beweislastumkehr führen. Der Gesundheitsminister muss das Patientenrechtegesetz in diesem Punkt nachbessern. Besonders erschreckend ist die sehr hohe Zahl an bestätigten Behandlungsfehlern in der Pflege. Mit 60 Prozent nimmt die Pflege den Spitzenplatz ein. Rund elf Milliarden Euro werden jedes Jahr durch Fehler, Betrug und Korruption im deutschen Gesundheitswesen verursacht. Das Leid der Betroffenen lässt sich aber nicht beziffern.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.