Pressemeldungen

06.01.2015

Patientenverfügung erspart unwürdiges Trauerspiel

Straßburg/Berlin. Der Streit um passive Sterbehilfe für den Franzosen Vincent Lambert ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ein Trauerspiel. Das Gezerre sei unwürdig für den Patienten und alle übrigen Beteiligten, so Vorstand Eugen Brysch. Ein solcher Fall sei aber auch in Deutschland denkbar, wenn keine wirksame Patientenverfügung vorliege. Dann müssten Richter den mutmaßlichen Willen des Betroffenen ermitteln. Letztlich komme dabei auch nur eine Mutmaßung heraus.
 
"Deshalb ist eine Patientenverfügung mindestens so wichtig wie ein Führerschein", sagt Brysch. Mit einer Verfügung regele man in gesunden Zeiten, welche Behandlungen im Falle einer schweren Erkrankung erwünscht und welche unerwünscht seien. Dieses Dokument sei rechtsverbindlich, Ärzte, Betreuer und Angehörige müssten sich daran halten. Andernfalls machten sie sich der Körperverletzung strafbar. "Leider hat nur jeder vierte Deutsche eine solche Patientenverfügung", bedauert Brysch.
 
Wichtig sei, dass eine Verfügung dem Patientenverfügungsgesetz aus dem Jahre 2009 genügen müsse. "In der täglichen Praxis sehen wir aber lückenhafte oder sehr allgemeine und damit unwirksame Dokumente. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rät von Vordrucken oder Standard-Texten ab. "Einer guten Patientenverfügung sollte  immer ein intensives, persönliches Beratungsgespräch vorausgehen", so Brysch.
 
Für Konfliktfälle hat die Stiftung vor einigen Jahren eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei Auseinandersetzungen mit bevollmächtigen Angehörigen oder Ärzten vermittelt. Sie verfolgt das Ziel, Streitigkeiten zu entschärfen, bevor sie vor Gericht enden. Dieser Service ist kostenlos, eine Mitgliedschaft wird nicht vorausgesetzt.


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.