Pressemeldungen

06.10.2006

Zum am Donnerstag (05. Oktober) bekannt gewordenen Fall der Charité-Krankenschwester, die unter Verdacht steht, zwei Patienten getötet zu haben, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch:

In der Diskussion über Fälle von Patiententötungen wird nahezu reflexartig das Thema der gesetzlichen Regelung der in Deutschland verbotenen aktiven Sterbehilfe auf die Tagesordnung gerufen. Dieser vorschnelle Rückgriff, aktive Sterbehilfe im Kontext von Patiententötungen immer wieder zu thematisieren, führt an den Bedürfnissen der Schwerstkranken und Sterbenden vorbei. Denn Patiententötungen gibt es auch in den Ländern, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist – nämlich in den Niederlanden und Belgien. Klar ist: In Deutschland ist Töten verboten. Aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, wird aber erst dann aktuell, wenn sich der Beschuldigte auf eine Bitte des Opfers beruft. Deshalb muss an erster Stelle die Frage nach dem Motiv des möglichen Täters stehen. Hier gilt es zu ermitteln und zu analysieren. Nur das kann entscheidende Fragen wie etwa„War es Mord? War es Totschlag? Oder war es letztlich aktive Sterbehilfe?“ beantworten.

Ebenso ist zu kritisieren, dass Tötungshandlungen nicht relativiert werden dürfen. Unzureichend ausgebildetes Pflegepersonal, Zeitmangel und psychischer Druck begünstigen zwar Überforderung und Frustration, aber sie legitimieren nicht den Einzelfall des Tötens in Krankenhäusern und Pflegheimen. Wir müssen allerdings über die Frage nach dem Motiv des Einzelnen hinaus denken. Nicht allein der Täter muss zur Verantwortung gezogen werden, vielmehr müssen in jeder Einrichtung die gesetzlich festgelegten medizinischen und pflegerischen Standards eingehalten werden. Dafür muss der Träger im Interesse des Patientenschutzes mithaftbar gemacht werden können. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Dienstleistungshaftung für Krankenhäuser und Pflegeheime.

Hintergrund

In diesem Jahr erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.