Verleihung des Arnold-Janssen-Preises: Bürgermeister der Stadt Goch, Karl-Heinz Otto (von links), Vorstand Eugen Brysch, Schirmherrin Uschi Glas, Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats, Prof. Friedhelm Farthmann.
Etappen und Erfolge
Urteil: Heimbetreiber sind nach Zwangsschließung schadenersatzpflichtig
Dezember 2017
Das Bonner Amtsgericht urteilt, dass Heimbetreiber nach einer Zwangsschließung wegen gravierender Pflegemängel schadenersatzpflichtig sind. Im konkreten Fall waren Heimbewohner gezwungen, wegen der kurzfristigen Schließung ihrer Einrichtung durch die Heimaufsicht umzuziehen. Vielfach in ein teureres Pflegeheim. Für die Patientenschützer war nicht hinnehmbar, dass allein die Bewohner für die Mehrkosten aufkommen sollten. Deshalb hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Prozesskostenrisiko übernommen und eine Bewohnerin sowie deren Angehörige bei einer Klage unterstützt. Nun haben sie Recht bekommen. Die Mehrkosten für den Umzug und beim Eigenanteil hat allein der Heimbetreiber zu tragen.