Verleihung des Arnold-Janssen-Preises: Bürgermeister der Stadt Goch, Karl-Heinz Otto (von links), Vorstand Eugen Brysch, Schirmherrin Uschi Glas, Ehrenvorsitzender des Stiftungsrats, Prof. Friedhelm Fahrtmann.

Etappen und Erfolge 2010

Etappen und Erfolge 2006 - 2010

Dezember 2010 - Neue HPCV-Studie

Die Studie weist erneut eine unzureichende hospizliche und palliative Versorgung in Deutschland nach. Fast 400.000 Schwerstkranke und Sterbende blieben ohne professionelle palliative und hospizliche Begleitung. (zur Studie)

Juli 2010 - Einheitliche Regeln für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen gefordert

Wieder sterben zwei Bewohner eines Pflegeheims bei einem Zimmerbrand. Es sind zwei von etwa 20 Brandopfern in Seniorenheimen pro Jahr. Die Patientenschützer fordern bundesweit einheitliche Regeln für den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen: Zur Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlagen, Rauchmelder in jedem Zimmer und eine Sprinkleranlage, die den gesamten Sicherheitsbereich abdeckt.

Juli 2010 - Erster Vorstoß auf dem Weg zum Patientenrechtegesetz

Die Patientenschützer treffen sich mit dem Bundespatientenbeauftragten, Wolfgang Zöller, und stellen ihm die zentralen Punkte zum Patientenrechtegesetz vor: ein Arzt in jedem Hospiz; Verstöße gegen die Dokumentationspflicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden; eine Obduktionspflicht in Pflegeeinrichtungen; ein Dienstleistungshaftpflichtgesetz; die Möglichkeit, von Pflegeeinrichtungen in stationäre Hospize umzuziehen.

Juni 2010 - Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Ein Rechtsanwalt hatte seiner Mandantin geraten, die Magensonde der im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen. Diese hatte in einem Gespräch mit der Tochter geäußert, nicht an Schläuchen hängen zu wollen. Die Richter des BGH hielten ein Vier-Augen-Gespräch zwischen der Verstorbenen und deren Tochter zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens für ausreichend. Für die Patientenschützer eine kurzsichtige Entscheidung.

Dezember 2009 - Deutsche Hospiz Stiftung benennt sich um in Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung

Die 1995 gegründete Deutsche Hospiz Stiftung gibt ihre Umbenennung in Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung bekannt. Der neue Name unterstreicht, dass die Stiftung weder Dachverband noch Interessensvertretung hospizlicher Einrichtungen ist, sondern einzig und allein Sprecherin der Schwächsten unserer Gesellschaft. Die Aufgabe der Patientenschutzorganisation ist es, den Hospizgedanken überall dort zu verankern, wo Menschen sterben – also auch und vor allem in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Gleichzeitig wird die bisherige Supervisionskostenförderung für ambulante Hospizdienste eingestellt. So kann sich die Stiftung voll auf das Patientenschutztelefon und die Schiedsstelle Patientenverfügung konzentrieren. Möglich ist das auch dank politischer Erfolge der Stiftung: Die Hospizdienste können sich die bislang von der Patientenschutzorganisation bezahlten Ausgaben auch von den Krankenkassen ausgleichen lassen.

Oktober 2009 - Deutsche Hospiz Stiftung erhält den „Springer Charity-Award“

Gemeinsam mit der Deutschen KinderKrebshilfe gewinnt die Deutsche Hospiz Stiftung den in diesem Jahr erstmals verliehenen „Charity-Award“ des Springer-Fachverlags. Unter zehn nominierten gemeinnützigen Organisationen haben die Leser der medizinischen Zeitschriften des Verlags die Stiftung ausgewählt, um sie für ihr soziales Engagement zu ehren.

August 2009 - Patienten in Hospizen müssen keinen Eigenanteil mehr bezahlen

Eine langjährige Forderung der Stiftung wird endlich Gesetz: Stationäre Hospize dürfen von keinem gesetzlich versicherten Patienten mehr einen Eigenanteil für seinen Aufenthalt verlangen. Stattdessen müssen die Krankenkassen stärker herangezogen werden. Sie tragen jetzt 90 Prozent der Kosten. Den übrigen Anteil übernehmen die Hospize auf eigenen Wunsch selbst.

Juni 2009 - „Schiedsstelle Patientenverfügung“ ins Leben gerufen

Nur eine Woche nachdem der Bundestag das Patientenverfügungsgesetz verabschiedet hat, ruft die Deutsche Hospiz Stiftung die „Schiedsstelle Patientenverfügung“ ins Leben. Im Falle von Konflikten rund um Vorsorgedokumente können sich sowohl Ärzte als auch Angehörige gebührenfrei beraten und strittige Dokumente prüfen lassen. Je nach Bedarf reicht die Hilfestellung der Patientenschutzorganisation von der telefonischen Beratung über die Erstellung von Gutachten bis hin zur Vermittlung vor Ort.

Juni 2009 - Patientenverfügungsgesetz verabschiedet

Das jahrelange Ringen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat sich gelohnt: Der Bundestag hat am 18. Juni ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen Damit sind Leitplanken eingezogen, an denen sich Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter orientieren können. Dass der bisherige ethische Wildwuchs nun eingedämmt ist, beruht auch auf dem Einsatz der vielen Menschen, die sich an der Stiftungs-Kampagne „Patientenverfügungsgesetz jetzt!“ beteiligt haben. Da das Gesetz die Bedeutung von individueller Beratung ignoriert, ist allerdings nicht sichergestellt, dass alle Verfügungen den Ansprüchen des neuen Gesetzes gerecht werden. Die Deutsche Hospiz Stiftung rät deshalb, die eigene Vorausverfügung, die ohne Beratung entstanden ist, genau zu prüfen.

Februar 2009 - Suizidhelfer Kusch gestoppt

Öffentlicher Druck und eine Niederlage vor Gericht haben den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch dazu veranlasst, seine kommerzielle Suizidvermittlung einzustellen. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung konnte viele Menschen bewegen, sich öffentlich gegen Kuschs Machenschaften zu positionieren. Auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützte die Stiftung. Ein noch zu erreichendes Ziel bleibt das gesetzliche Verbot der kommerziellen Suizidvermittlung.

Mai 2008 - Deutsche Hospiz Stiftung erhält den Arnold-Janssen-Preis

Weil sie sich als Patientenschutzorganisation für die Anliegen Schwerstkranker und Sterbender einsetzt und tatkräftige Hilfe leistet, wird die Deutsche Hospiz Stiftung mit dem Arnold-Janssen-Preis der Stadt Goch ausgezeichnet. Der Preis ist nach dem in Goch geborenen Gründer des weltweit tätigen Steyler Missionswerkes benannt, der 2003 heilig gesprochen wurde. Die Deutsche Hospiz Stiftung verwendet das Preisgeld in Höhe von 15.000 für das bundesweit einzige Schmerz- und Hospiztelefon, an dem Anrufer kostenlose, unbürokratische und schnelle Hilfe erhalten.

Februar 2008 - Studie zur hospizlichen Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (HPCV-Studie)

Die Deutsche Hospiz Stiftung stellt in der Landespressekonferenz in Düsseldorf ihre Studie zur Versorgungssituation im Bereich der hospizlichen Begleitung und der Palliative-Care-Versorgung in Deutschland vor. Darin werden Zahlen erhoben, wie viele Menschen Angebote aus diesen beiden Bereichen erhalten. Erstmals gibt es Informationen darüber, wo genau Betroffene in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden. Die Veröffentlichung der Studie ist verbunden mit einem Appell an die Politik, den noch immer sehr geringen Versorgungsgrad durch strukturelle Veränderungen anzuheben.

April 2007 - Rechtsanspruch auf spezialisierte palliative Versorgung

Der Gesetzgeber greift Vorschläge aus dem Entwurf für ein Palliativleistungsgesetz der Deutschen Hospiz Stiftung auf: Mit der Gesundheitsreform wird ein Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung für jeden Versicherten festgeschrieben. Möglich wurde das erst durch die intensive politische Arbeit der Stiftung. Sie wird nun auch die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs in die Praxis genau beobachten.

Mai 2006 - Palliativleistungs-Gesetz

Die Koalitionsvereinbarungen ernst genommen: Die Deutsche Hospiz Stiftung präsentiert einen Entwurf für ein „Gesetz zur Versorgung der palliativen und hospizlichen Versorgung“. Damit weist die Patientenschutzorganisation den inhaltlichen Weg für eine Neustrukturierung des Gesundheitssystems.