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23.05.2006

10 Jahre Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenschutzorganisation stellt erstes deutsches Palliativleistungsgesetz vor

Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert einen individuellen Rechtsanspruch auf eine hochprofessionelle Sterbebegleitung. „Dieser soll bis zum Sommer in die Gesundheitsreform eingebunden werden“, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Dienstag in Berlin. Zu ihrem zehnjährigen Bestehen stellte die bundesweit arbeitende Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende im Beisein der Schirmherrin Uschi Glas und des Stiftungsratsvorsitzenden Prof. Dr. Friedhelm Farthmann einen Entwurf für ein erstes deutsches Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistung vor. „Obwohl sich die meisten Deutschen wünschen, zu Hause zu sterben, beschließen rund 80 Prozent ihr Leben in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses auffällige Missverhältnis zwischen Wunsch und Wirklichkeit will das Palliativversorgungsgesetz aufheben“, erklärte Eugen Brysch.

Fehlende Strukturen versagen den Menschen die Versorgung zu Hause

Bislang erhalten in Deutschland nur 2,3 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden eine professionelle palliative Begleitung. „Es fehlt an entsprechenden Strukturen, um im Interesse der betroffenen Menschen einen höheren Versorgungsgrad zu erreichen“, kritisierte Brysch. Laut Gesetzentwurf der Deutschen Hospiz Stiftung müssen rund 660 so genannte ambulante Palliativdienste neu entstehen. Zwei Ärzte, acht Pflegekräfte und ein Koordinator pro Team könnten eine flächendeckende, hochprofessionelle Sterbebegleitung, also eine Palliative-Care-Versorgung, in Deutschland sicher stellen. „Oberstes Ziel ist die palliativärztliche und -pflegerische Versorgung der Menschen, wo auch immer sie ihre letzen Monate und Wochen verleben wollen“, erläuterte Brysch. Zudem sollen die neuen ambulanten Palliativdienste eine Brückenfunktion einnehmen: Auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen keine umfassende Palliativversorgung möglich ist, sollen sie flexibel eingesetzt werden.

Änderungen im Sozialgesetzbuch V

Um Palliative-Care als Regelversorgung für alle Versicherten festzuschreiben, sieht der Gesetzentwurf vor allem Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor. So wird etwa neben dem Anspruch auf Palliative-Care auch der leistungsberechtigte Patient definiert. Die Finanzierung der flächendeckenden Palliativversorgung soll laut Gesetzentwurf ausschließlich über das SGB V erfolgen. „Mit dem Palliativleistungsgesetz könnte ohne erhebliche Mehrkosten eine bedarfsgerechte Palliativversorgung erreicht werden“, verdeutlicht Brysch. Für die Finanzierung der ambulanten Palliativdienste werden laut Gesetzentwurf rund 670 Millionen Euro benötigt. Diese ließen sich durch die zu erwartenden Umschichtungen vom stationären in den ambulanten Bereich auffangen.

Hintergrund

Im Mai 2006 erinnert die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung an ihr 10-jähriges Bestehen. Sie ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Die Deutsche Hospiz Stiftung finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.