Pressemeldungen

05.02.2018

Gesetzgeber muss handeln: Pflegebetrug ist kein Einzelfall und kein Kavaliersdelikt

Zum heutigen Urteil des Düsseldorfer Landgerichts zum organisierten und gewerbsmäßigen Pflegebetrug erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Pflegebetrug ist kein Einzelfall und kein Kavaliersdelikt. Selbst beim Pflegedienst vor Ort, finden sich nicht selten Ungereimtheiten. So stellt der aktuelle Pflege-Qualitätsbericht fest, dass es bei fast einem Drittel der Dienste Auffälligkeiten bei der Abrechnung gab. Fast sieben Prozent zeigen sogar grobe Auffälligkeiten mit mehr als sechs Fehlern. Das sind immerhin 900 Dienste in Deutschland. Der Gesetzgeber unternimmt aber zu wenig, um Pflegebetrüger zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen. Es fehlt weiterhin die einheitliche Patientennummer für Kranken- und Pflegeversicherung. Nur damit fallen aber Doppelabrechnungen und Schummeleien sofort auf. Auch gibt es noch immer nicht in allen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften und polizeiliche Ermittlungsgruppen für das Gesundheitswesen. Wo organisierter Betrug stattfindet, braucht es zudem eine Kronzeugenregelung. Nur Whistleblower können solche Machenschaften von Pflegediensten, Ärzten, Angehörigen und Patienten aufdecken.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.