Pressemeldungen

03.07.2018

"Konzertierte Aktion Pflege" darf nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen

Die Bundesregierung stellt heute ihr Programm gegen die Personalnot in der Pflege vor. Zu dieser "Konzertierten Aktion Pflege" erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Eine "Konzertierte Aktion Pflege" ist gut. Dabei müssen Pflegequalität und Patientensicherheit im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören eine deutschlandweite Personalbemessung und ein allgemeingültiger Tarifvertrag. Ebenso braucht es funktionierende Qualitätskontrollen und einen aussagekräftigen Pflege-TÜV. Klar muss auch sein, dass Pflegekräfte Deutsch verstehen und sprechen. Ohne ein einheitliches Sprachniveau von B2 wird das nicht funktionieren. Bund und Länder haben das unverzüglich umzusetzen. Ansonsten machen Anwerbeaktionen im Ausland keinen Sinn. Das alles wird Geld kosten. Jedoch ist klar, die Pflegebedürftigen können das nicht zahlen. Deshalb darf die "Konzertierte Aktion" nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Das ist unverhandelbar.

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.