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14.08.2018

Ambulante Pflegeverträge: Klare gesetzliche Regeln notwendig

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, die Rechte der Verbraucher bei ambulanten Pflegeverträgen stärken zu wollen. Denn für Verträge in der häuslichen Pflege gibt es derzeit kaum gesetzliche Vorgaben. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind aber in hohem Maße abhängig von ambulanten Pflegediensten. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Für pflegebedürftige Menschen wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst zu finden. Angebot und Nachfrage klaffen immer weiter auseinander. Mehr als die Hälfte der 13.300 ambulanten Dienste kann Anfragen wegen Personalmangels nicht beantworten. Leidtragende sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die abgewiesen oder deren bestehende Verträge gekündigt werden. Wer einen Pflegedienst gefunden hat, wird also in besonderem Maße abhängig. Schnell werden aus der Not heraus, alle Bedingungen des Dienstes akzeptiert. Hier ist dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers erforderlich. Es braucht klare Regeln, damit Pflegebedürftige nicht Opfer der Willkür eines angespannten Marktes werden. Denn die gesetzlichen Regelungen zu ambulanten Pflegeverträgen sind lückenhaft. So werden Verträge teilweise nur mündlich geschlossen und Leistungen nicht klar definiert. Auch werden Preise spontan erhöht oder Kündigungen ohne Begründung kurzfristig ausgesprochen. So darf es nicht weitergehen. Was für Pflegeheimverträge schon seit 2009 gilt, muss auch für die ambulante Pflege kommen. Deshalb braucht es dringend ein eigenständiges Bundesgesetz, das ambulante Pflegeverträge regelt. Darin ist verbindlich festzuschreiben, dass Pflegedienstverträge ausschließlich schriftlich, standardisiert und verständlich sein müssen. Leistungsbeschreibungen haben transparent und vergleichbar zu sein. Auch darf der Anbieter den Vertrag nur mit einer Frist von mindestens sechs Wochen kündigen können. Nur so hat der Pflegebedürftige die Chance, rechtzeitig eine Alternative zu finden. Ebenso soll eine Preiserhöhung nur noch nach rechtzeitiger Ankündigung und Begründung möglich sein. Zudem muss die Pflegedokumentation zukünftig Eigentum des Pflegebedürftigen werden. Bundesjustizministerin Barley und Bundesgesundheitsminister Spahn sind jetzt gefordert, die Pflegebedürftigen auf Augenhöhe mit den ambulanten Pflegediensten zu bringen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.

Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung ambulanter Pflegeverträge (Patientenschutz Info-Dienst 4/2018)