Pressemeldungen

31.10.2018

Gesetzentwurf Organspende: Patientenrechte müssen gewahrt bleiben

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) beschlossen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Ohne Zweifel ist es wichtig, die Organisation und Strukturen der 1250 Krankenhäuser mit Intensivstation zu stärken. Denn nur hier können mögliche Organspender erkannt und gegebenenfalls gemeldet werden. Jedoch müssen dabei stets die Patientenrechte gewahrt bleiben. Deshalb ist nicht zu akzeptieren, dass Transplantationsbeauftragte schon vor der Feststellung des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten nehmen dürfen. Das ist ein schwerer Eingriff in den Datenschutz und die Bürgerrechte von schwerstkranken Menschen. Der Bundestag muss im Gesetz daher klarstellen, dass hier Patientenakten nur mit Zustimmung des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten eingesehen werden dürfen. Ebenso geht der Gesetzentwurf bei der Trauerbegleitung an den Bedürfnissen der Angehörigen vorbei. Sie werden in dieser besonderen Situation mit ihren Ängsten und Sorgen allzu oft alleingelassen. Dabei sind sie es, die in der Regel die Organspende erst ermöglichen. Der Kabinettsbeschluss sieht jedoch kein dauerhaftes seelsorgerisches Angebot vor. Nachvollziehbar ist, dass rückwirkend Daten von möglichen Organspendern in den Krankenhäusern gesammelt und bundesweit ausgewertet werden sollen. Dem Gesetzgeber muss jedoch klar sein, dass eine solche Maßnahme nicht zur Vertrauensbildung in den Entnahmekrankenhäusern beiträgt. Dabei ist gerade das fehlende Vertrauen auch des Klinikpersonals in das Transplantationssystem ein Kernproblem der aktuellen Krise."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.