Pressemeldungen

28.01.2019

Konzertierte Aktion Pflege: Pflegebedürftige können Kosten nicht auch noch schultern

Zur Vorstellung erster Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesminister Giffey, Heil und Spahn erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Ohne Zweifel müssen Löhne und Arbeitsplätze in der Altenpflege attraktiv werden. Doch solange unklar ist, wer die Kosten trägt, bleibt es bei schönen Versprechen. Denn die Pflegebedürftigen können das nicht auch noch schultern. Schließlich sind die Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Im Bundesschnitt zahlen sie monatlich 1.830 Euro aus der eigenen Tasche. Geld, das viele Pflegebedürftige schon jetzt nicht haben. Denn der bisher gezahlte Zuschuss aus der Pflegeversicherung reicht nicht einmal aus, um die Pflegekosten eines Heimes zu bezahlen. Die gewünschten Lohnerhöhungen in der Pflege werden diese prekäre Situation für die Pflegebedürftigen noch erhöhen und viele abhängig von Sozialleistungen machen. Für eine zukunftssichere, bezahlbare und generationengerechte Pflege gilt es daher, die Finanzierung dringend zu reformieren. Denn die Menschen wollen Sicherheit, im Alter nicht arm zu werden. Ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Behandlung von Krankheiten trägt, muss die Pflegeversicherung künftig die gesamten Pflegekosten übernehmen. So gehen steigende Ausgaben für Gehälter nicht einseitig zu Lasten der Kranken. Auch der Bund muss durch einen Steuerzuschuss Verantwortung in der Pflege übernehmen. Zudem sind die Krankenversicherung bei der Finanzierung der Behandlungspflege in der Pflicht."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.