Pressemeldungen

26.02.2019

Individuelle Gesundheitsleistungen: Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat heute Ergebnisse einer Umfrage zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) präsentiert. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Selbst Menschen mit geringem Einkommen werden von den Ärzten zu IGe-Leistungen gedrängt. Dabei gehören Überrumpeln und Ängste schüren zum Geschäftsmodell. So darf es nicht weitergehen. Verbraucherministerin Barley und Gesundheitsminister Spahn müssen sich endlich schützend vor die Patienten stellen. Dazu ist eine klare gesetzliche Regelung erforderlich. Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten. Zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung ist eine vierzehntägige Bedenkzeit notwendig. Wird die nicht eingehalten, kann der Patient die Zahlung verweigern.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.