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20.03.2019

Pflege-TÜV: Aussagefähige Gesamtnote und K.O.-Kriterien fehlen

Der Qualitätsausschuss Pflege hat die Neuausrichtung des Pflege-TÜVs verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Jedes Jahr müssen mehr als 300.000 Pflegebedürftige in Deutschland ein Pflegeheim suchen. Dazu soll der Pflege-TÜV eine schnelle Einschätzung bieten. Es ist jedoch fraglich, ob das jetzt verabschiedete Modell diese rasche Bewertung ermöglicht. Denn es wird weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.O.-Kriterien geben. Wer aber bei der Schmerztherapie, der Wundversorgung, dem Umgang mit Fixierung oder der Medikamentengabe durchfällt, darf nur die Note 6 bekommen. Die Menschen brauchen einen Pflege-TÜV, der leicht verständlich ist, die Praxis abbildet und eine schnelle Vergleichbarkeit ermöglicht. Hier muss der Qualitätsausschuss Pflege nacharbeiten."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.