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02.04.2019

BGH-Urteil: Kann sich der Patient nicht mehr äußern, braucht es eine Patientenverfügung

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil zur Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung gesprochen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Es bleibt dabei, eine demenzielle Erkrankung allein rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Anders ist es, wenn der Patient sterbend ist. In dieser Situation ist auch eine Magensonde Körperverletzung. Allein der Betroffene selbst kann von dieser Regel abweichen. Dafür muss er seinen Willen stark machen. Dies macht auch dieser Fall deutlich. Kann sich der Patient nicht mehr äußern, braucht es eine Patientenverfügung. Damit sind viele Fragen geklärt, die hier zum Streit geführt haben. In der Patientenverfügung kann jeder für konkrete Krankheitssituationen bestimmen, welche Behandlung er wünscht oder ablehnt. Dies gilt auch für eine künftige Demenzerkrankung. Wem Selbstbestimmung wichtig ist, sollte daher in gesunden Tagen unbedingt mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Diese bindet Bevollmächtigte und Betreuer sowie Ärzte. Dabei sind klare Formulierungen notwendig. Nur dann ist der Wille des Patienten eindeutig.“ 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.