Pressemeldungen

16.04.2019

Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe ist weder Sterbebegleitung noch Palliativmedizin

Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Mit der Entscheidung des Bundestages im Jahr 2015 haben Sterbehelfer ihre organisierten Selbsttötungsangebote in Deutschland eingestellt. Das ist gut so. Die Abgeordneten wollten dabei ganz bewusst eine Tat unterbinden, die auf Wiederholung ausgelegt ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob Profit gemacht wird oder nicht. Denn die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe ist weder Sterbebegleitung noch Palliativmedizin. Der Suizid selbst und die Hilfe dazu bleiben weiterhin straffrei. Mit dem Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch wird also nicht in die Grundrechte der Menschen eingegriffen. Das gilt auch für Ärzte, wenn sie palliative Sterbebegleitung anbieten. Schließlich gibt es nach knapp vier Jahren nicht eine Verurteilung eines Palliativmediziners. Ebenso hat die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Auswirkung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte beschlossen, dass der Staat in Einzelfällen Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen soll. Es kann aber nicht sein, dass ein Bundesamt die verbotene Arbeit der Sterbehelfer übernimmt."

Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zu Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB:
https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/docs/Organisierte_Sterbehilfe_217StGB_Stellungnahme_Patientenschutz_Info-Dienst_2017_1.pdf


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.