Pressemeldungen

01.04.2019

Organspende: Schweigen heißt nicht Zustimmung

Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter hat heute einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgestellt. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Eugen Brysch: „Die Widerspruchsregelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspende nicht beschäftigt und schweigt. Denn über Sterben und Tod nachzudenken, macht Angst. Die bewusste Entscheidung für die Organspende wird faktisch abgeschafft. Zudem kann bei der Widerspruchsregelung von Spende keine Rede mehr sein. Denn jede Organspende ist eine freiwillige Entscheidung. Schweigen heißt aber nicht Zustimmung. Es ist ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ und damit mehr Lebenszeit zu schenken. Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen. Genauso gut kann es auch ethische oder persönliche Gründe geben, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Viel wichtiger wäre, dass der Gesetzgeber endlich Verantwortung übernimmt. Das Transplantationssystem muss in staatliche Hände gelegt werden. Das gilt sowohl für die Regeln und Verteilungskriterien als auch für die Organisation und die Kontrolle des Systems. Der Staat darf die Verteilung von Lebenschancen nicht privaten Institutionen überlassen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.