Pressemeldungen

01.06.2019

Umfrage: Zweifel an Gerechtigkeit des Organspendesystems - Mehr staatliche Verantwortung nötig

Im Auftrag der Deutschen Stiftung Patientenschutz hat das Meinungsforschungsinstituts Kantar im Mai eine repräsentative Umfrage zur Gerechtigkeit des deutschen Organspendesystems durchgeführt. Zu den Ergebnissen erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Das Vertrauen in die Gerechtigkeit ist eine Voraussetzung für eine positive Stimmung bei der Organspende. Doch nur die Hälfte der Bundesbürger hält das Transplantationssystem in Deutschland für gerecht. Bei den über 60-Jährigen fällt dieser Wert sogar auf 44% ab. Und das, obwohl 84 Prozent die Organspende grundsätzlich positiv sehen. Es wäre also viel zu tun, um hier Gerechtigkeit und Transparenz zu stärken.  

Doch dieser Herausforderung stellten sich in den letzten Jahrzehnten weder Bundesregierung noch Bundestag ausreichend. Selbst die beiden aktuell vorgestellten Gesetzentwürfe lassen die Gerechtigkeitsfrage außer Acht. Immer noch liegen Verteilungskriterien, Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle bei den privatrechtlichen Akteuren der Selbstverwaltung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Menschen Zweifel daran haben, dass es gerecht zugeht. Aber genau diese Zweifel führen auch dazu, dass nur 36% der Menschen einen Organspendeausweis haben. Es wird Zeit, dass Bundesregierung und Bundestag endlich Verantwortung für die Gerechtigkeit im Transplantationsgesetz übernehmen.“

Die Ergbnisse der Umfrage finden Sie unter folgendem Link: https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/docs/PID_2_2019_Organspende_Umfrage_Gerechtigkeit.pdf

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.