Pressemeldungen

15.07.2019

Krankenhausversorgung: Es braucht gut erreichbare Grundversorgung ebenso wie Hochleistungsmedizin

Die Bertelsmann Stiftung hat heute ihre Studie zur zukunftsfähigen Krankenhausversorgung vorgestellt. Danach soll mehr als die Hälfte der deutschen Krankenhäuser geschlossen werden, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Ohne Zweifel muss sich bei den 2.000 Kliniken in Deutschland etwas ändern. Dabei spielen Mindestmengen bei Operationen und die Überprüfung der Qualität eine wichtige Rolle. Es wird Häuser geben, die das nicht erfüllen und geschlossen werden müssen. Aber über die Hälfte der Krankenhäuser zu schließen, ist kein Konzept, sondern Kahlschlag. Das mag wissenschaftlich begründet sein, wäre für die Menschen aber verheerend. Denn es geht nicht immer nur um komplizierte Operationen mit Maximalversorgung. Vielmehr müssen auch die Patienten gut behandelt werden, die keine Maximaltherapie benötigen und dennoch ins Krankenhaus gehen müssen. Zu dieser Gruppe gehören besonders alte, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen. Schließlich machen die schon heute mehr als 60 Prozent der Krankenhauspatienten aus. Dazu braucht es eine gut erreichbare Grundversorgung vor Ort ebenso wie eine Hochleistungsmedizin in der Region. Hier ist es Aufgabe von Bund und Ländern, einen Zukunftsplan Krankenhausversorgung zu entwickeln. Bundesgesundheitsminister Spahn muss das Thema ganz oben auf seine Agenda setzen.

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.