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14.08.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz ist reine Symbolpolitik - Pflege macht weiterhin arm

Das Bundeskabinett hat heute das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verabschiedet. Danach sollen Kinder vom Unterhalt pflegebedürftiger Eltern weitestgehend befreit und finanziell entlastet werden. Nur Kinder, die über 100.000 Euro pro Jahr verdienen, müssen künftig noch Geld zum Unterhalt beisteuern. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Viel Wind um Nichts. Das Gesetz von Bundesarbeitsminister Heil klingt schön, ist aber reine Symbolpolitik. Denn Pflege macht weiterhin arm. Durch das Gesetz wird es keinen Pflegebedürftigen weniger geben, der Sozialhilfe beantragen muss. Das waren zuletzt knapp 380.000 Betroffene. Lediglich ein verschwindend geringer Teil an Angehörigen soll nun geschützt werden. Schließlich tragen die Kommunen und letztlich die Steuerzahler den allergrößten Teil der 3,4 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege. Für geschätzt nicht mal zwei Prozent dieser Ausgaben wurden die Angehörigen herangezogen. Das sind weniger als 70 Millionen Euro. Hubertus Heil sollte lieber gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dafür sorgen, dass Pflegebedürftige nicht weiter in die Armutsfalle rutschen."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.