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11.09.2019

Gesetzentwurf: Spahn greift mit Reformplänen in Freiheitsrechte ein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Intensivpflege neuregeln, damit Intensivpflege-Patienten besser betreut werden. Dazu hat er den Referentenentwurf des "Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: 

Dortmund. "Klar ist, es braucht eine hohe Qualität in der ambulanten Intensivpflege. Schließlich werden hier über 30.000 Menschen betreut. Diese schwerstkranken Patienten müssen in der Regel beatmet und rund um die Uhr gepflegt werden. Sie sind auf kompetente Hilfe angewiesen und damit extrem verletzlich. Aber mit dem Gesetzentwurf greift Bundesgesundheitsminister Spahn tief in die Freiheitsrechte der schwerstkranken Menschen ein. Schließlich wird damit die Intensivpflege in den eigenen vier Wänden praktisch verhindert. Dies ist für die Patienten und ihre Angehörigen untragbar. Auch die Teilhabe der Patienten am sozialen Leben wird so extrem eingeschränkt. Betroffene werden im Verlauf der Erkrankung vor die Entscheidung gestellt, ob sie lieber jetzt zuhause sterben oder für eine Beatmung in eine Einrichtung ziehen. Daher muss der Gesundheitsminister den Gesetzentwurf überarbeiten. Es gilt zu garantieren, dass alle Versorgungsformen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Nur der Betroffenen darf frei entscheiden, ob er zuhause, in einer Wohneinheit oder einem Pflegeheim leben möchte. Der Mensch darf nicht zum Spielball der Interessen von Krankenkassen werden. Zudem sind die Qualitätsanforderungen an Anbieter für Intensivpflege zu erhöhen und die Kontrollen zu verschärfen. So muss jetzt gesetzlich festgeschrieben werden, welche Qualifikation das Personal benötigt und wie häufig es fortzubilden ist. Wichtig ist auch, Kriminellen in dieser lukrativen Branche das Handwerk zu legen. Wo es möglich ist, sind daher die Heimaufsichten bei den Überprüfungen mit einzubeziehen. Nur sie können eine Einrichtung im Ernstfall sofort schließen. Die Länder sind hier gefordert, ihre heimrechtlichen Vorschriften für Intensivpflege-Wohneinheiten zu harmonisieren. Damit wird bundesweit der gleiche Standard der Qualitätsüberwachung und Kontrolle sichergestellt. So kann gefährlicher Pflege und Betrügerei ein Riegel vorgeschoben werden."

Unter folgendem Link finden Sie die gesamte Stellungnahme der Deutschen Stiftung Patientenschutz zum Gesetzentwurf: https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/docs/PID_4_2019_Stellungnahme_RISG.pdf 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.