Pressemeldungen

12.10.2019

Sterbebegleitung: Anspruch auf Hospizleistungen im Heim sind endlich festzuschreiben

Am heutigen Samstag ist Welthospiztag. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert aus diesem Anlass einen Anspruch auf professionelle Begleitung für sterbenskranke Menschen in Kliniken und Pflegeheimen ebdlich gesetzlich festzuschreiben. Hierzu erklärt der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch: 

Eugen Brysch: „Jährlich sterben hierzulande rund 930.000 Menschen. Auch wenn sich 80 Prozent wünschen, zu Hause oder im Hospiz zu sterben, ist es in der Realität genau umgekehrt. Der allergrößte Teil stirbt im Krankenhaus oder Pflegeheim. Nur 30.000 Schwerstkranke haben die Chance, in einem der 236 stationären Hospize zu sterben. Hier werden sie von spezialisierten Pflegekräften, niedergelassenen Palliativärzten und ehrenamtlichen Hospizhelfern umsorgt. Auch in Krankenhäusern sieht das Bild nicht anders aus. Für 96 Prozent der rund 430.000 dort Sterbenden gibt es keine Gewähr für einen Platz auf einer Palliativstation. Gerade zur Nachtzeit kümmert sich ein Pfleger nicht selten um mehr als 25 Patienten. Da ist eine würdevolle Begleitung nicht möglich. Noch dramatischer ist die Situation für die 340.000 Sterbenden in Pflegeheimen. Denn hier kommen oft noch mehr Bewohner auf eine Pflegekraft. Hospizliche Sterbebegleitung ist für die meisten Heimbewohner Illusion. Das gilt es zu ändern. Auch für Pflegeheimbewohner braucht es dringend einen Anspruch auf Hospizleistungen. Diesen muss der Bundesgesundheitsminister endlich gesetzlich festschreiben. 

Ohne Zweifel leisten professionelle und mobile Palliativteams jährlich knapp 50.000 Sterbebegleitungen. Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus. Schließlich gibt es bisher kein wirksames Konzept, jedem Sterbenden die Fürsorge zu garantieren, die er benötigt. Deutschland braucht daher dringend mehr professionelle Palliativteams. Allein auf Ehrenamtliche zu setzen, kann die Lücken nicht schließen. Jens Spahn muss die palliative und hospizliche Versorgung für jährlich eine halbe Millionen sterbende Menschen endlich verbindlich sichern.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.