Pressemeldungen

06.11.2019

Mehr Heimbewohner brauchen Sozialhilfe - Spahn muss Konzept zur Pflegefinanzierung vorlegen

Das Statistische Bundesamt hat aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen veröffentlicht. Nachdem die Zahl der Betroffenen durch die Pflegereform zunächst zurückgegangen war, ist nun ein deutlicher Anstieg von sechs Prozent zu verzeichnen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Durch die Pflegereform 2017 sollten mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistungen haben und zudem vor der Armutsfalle bewahrt werden. Doch gebracht hat es nichts. Denn das zusätzliche Geld im System ist bereits jetzt aufgebraucht. Dies zeigt die steigende Zahl der Pflegeheimbewohner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. So mussten im vergangenen Jahr fast 320.000 Bewohner Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Das ist ein Anstieg von fast sechs Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Damit muss endlich Schluss sein. Der bisher gezahlte Zuschuss aus der Pflegekasse reicht schlicht nicht einmal aus, um die reinen Pflegekosten im Heim zu bezahlen. Der Eigenanteil für die Pflege in den Einrichtungen hat sich in den vergangenen drei Jahren um knapp ein Drittel erhöht. Für eine zukunftssichere und bezahlbare Pflege muss die Finanzierung endlich grundlegend reformiert werden. Ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Behandlung von Krankheiten trägt, muss die Pflegeversicherung künftig die gesamten Pflegekosten übernehmen. Den zusätzlichen Aufwand für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen zahlt weiter jeder selbst. Je nachdem welcher besonderer Komfort gewünscht wird. Bundesgesundheitsminister Spahn darf das Problem nicht weiter vor sich herschieben. Er muss jetzt ein zukunftsfähiges Konzept zur Pflegefinanzierung vorlegen.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.