Pressemeldungen

16.01.2020

Organspende-Entscheidung im Bundestag - Anstrengungen für die Organspende dürfen jetzt nicht enden

Der Deutsche Bundestag hat heute über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende in Deutschland abgestimmt. Dabei wurde die vorgeschlagene Widerspruchsregelung abgelehnt. Hiernach wäre jeder automatisch Organspender geworden, der nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dagegen sprach sich der Bundestag für eine moderate Reform der Organspenderegeln aus. Danach bleibt es bei einer Entscheidungsregelung, wonach nur derjenige Organspender wird, der zuvor zugestimmt hat. Zudem soll ein Online-Register zur Registrierung eingeführt werden und die Bevölkerung öfter über Organspende informiert werden. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: 

„Die neue Entscheidungsregelung kann nur der Anfang sein, das Organspendesystem in Deutschland zu verbessern. Denn die Informationspolitik muss sich grundsätzlich ändern. Schließlich haben Werbung und Marketing in den letzten Jahren nichts gebracht. Um selbstbestimmt entscheiden zu können, braucht es neutrale, ergebnisoffene sowie umfassende Aufklärung und Beratung. Die staatliche Verantwortung fängt hier an und muss bis zu Organisation und Kontrolle des Organspendesystems gehen. Hier ist Jens Spahn gefordert.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung