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25.03.2020

Corona-Virus: RKI ändert endlich Kriterien für Tests

Ob ein Patient auf das Coronavirus getestet wird, hing bisher auch davon ab, ob er zuvor in einem Risikogebiet gewesen ist oder Kontakt zu einem infizierten Patienten hatte. Diese Beschränkungen fallen nun weg. Jetzt sollen auch Pflegekräfte getestet werden, die Grippesymptome haben. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Es ist überfällig, dass das Robert-Koch-Institut seine Kriterien für Corona-Tests erweitert hat. Jetzt sollen auch Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern bei Grippesymptomen getestet werden. Damit spielt keine Rolle mehr, ob der Betroffene in einem Krisengebiet war oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Jedoch gelten diese Kriterien nicht auch für die Pflegebedürftigen selbst. Doch die zehn toten Heimbewohner aus Würzburg machen überdeutlich, dass es nicht reicht, nur die Mitarbeiter in den Blick zu nehmen. Schließlich gibt es kaum einen engeren körperlichen Kontakt als in der Pflege. Jetzt müssen sofort auch Bewohner von Einrichtungen getestet werden, in denen Pflegekräfte mit Symptomen gearbeitet haben. Denn bisher haben sie keine Chance, bei einer Infektion in Quarantäne zugehen. Damit wird auch klar, ob die bisher veröffentlichten Opferzahlen der Corona-Pandemie tatsächlich stimmen."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.