Pressemeldungen

18.12.2020

Dass Pflegepersonen von Hilfsbedürftigen nicht oben stehen, ist ein Versäumnis - Jetzt sind Betreuer und Bevollmächtigte von Demenzkranken gefordert

Zu der heute vorgestellten Impfverordnung des Bundesgesundheitsministers erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Gut ist, dass die pflegenden Angehörigen jetzt in der Kategorie 2 sind. Doch Pflegepersonen der Millionen zu Hause versorgten Hilfsbedürftigen der Schutzkategorie 1 nicht gleich mitzuimpfen ist ein Fehler. Auch sind die einzelnen Prioritätsgruppen viel zu groß. Das mag augenscheinlich flexibel sein, aber vor Ort kann das zu Willkür führen. Jetzt sind besonders die Betreuer und Bevollmächtigten der 1,7 Millionen demenziell erkrankten Pflegebedürftigen gefordert. So sind allein 70 Prozent der Heimbewohner größtenteils nicht einwilligungsfähig." 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.