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29.01.2021

Gesetzentwurf zur organisierten Hilfe zur Selbsttötung untauglich: Kein Suizid-Siegel durch staatliche Beratungsstellen

Zu dem heute vorgestellten Gesetzentwurf der Abgeordneten Helling-Plahr, Lauterbach, Sitte u.a. erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Dass die Suizidassistenz gegen Bezahlung nicht unter Strafe gestellt wird, ist ein Fehler. Wenn für die organisierte Hilfe zur Selbsttötung bezahlt werden muss, bleibt die Selbstbestimmung des Sterbewilligen auf der Strecke. Auch können selbst staatlich legitimierte Beratungsstellen nicht feststellen, ob ein freier Wille autonom gebildet wurde. Dafür taugen weder Checklisten noch Fristen oder unbestimmte Rechtsbegriffe. Allein der Betroffene selbst hat die Chance, zwischen einer autonomen und nicht autonomen Willensbildung zu unterscheiden. Deshalb kann es durch staatliche Beratung kein Suizid-Siegel geben. Zudem ist es höchst gefährlich, Tötungsmittel abzugeben, die dann unkontrolliert und ungesichert in die Hände Dritter geraten werden."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.