Pressemeldungen

05.02.2021

Keine Eile bei Regelung der organisierten und wiederholten Förderung zur Selbsttötung – Diskussion nicht nur auf ein Tötungsmittel begrenzen

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein bestimmtes Tötungsmittel von staatlichen Stellen zu erhalten, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. „Keine gesetzgeberische Eile sieht das Bundesverfassungsgericht bei der Regelung für die organisierte und wiederholte Förderung zur Selbsttötung. Damit setzen sich die Karlsruher Richter von Forderungen einzelner Abgeordneter ab, die hier dringenden Handlungsbedarf vorgeben. Auch darf die Diskussion nicht auf die Zulassung eines ganz bestimmten Tötungsmittels begrenzt werden. Daher braucht der Bundestag Zeit, sich darüber klar zu werden, ob es ein Instrument zur Überprüfung der autonomen Entscheidung überhaupt geben kann. Die jetzt bekannten Gruppen-Vorschläge eignen sich dafür nicht. Ebenso geht es bei der Förderung zur Selbsttötung nicht nur um sterbende Menschen, sondern auch um Einsame, Lebenssatte, Pflegebedürftige und psychisch Erkrankte. Zudem muss den Abgeordneten endlich klar werden, dass sie für die Berufsordnung keine Zuständigkeit haben. Das liegt allein in den Händen der Landesärztekammern, die die Hilfe zum Suizid teilweise verbieten.“

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.