Pressemeldungen

31.05.2021

Güte der medizinischen Schnelltests ist entscheidender als Abrechnungsbetrug

Zu den Ergebnissen der Gesundheitsministerkonferenz in Sachen Abrechnungsbetrug bei Schnelltests erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz ist enttäuschend. Weder ein Finanzamt noch die Kassenärztlichen Vereinigungen können in späteren Abrechnungen überprüfen, ob die Qualität eines medizinischen Schnelltests stimmt. Doch die Güte der Testung ist viel entscheidender, als die Frage, ob Betrug im Spiel ist. Bund und Länder wollen offenkundig nicht verhindern, dass unprofessionelle Organisation und Probenentnahme zu unnötig vielen falschen Testergebnissen führen. Ein Alarmsignal für Getestete ist es, wenn die Personendaten nicht überprüft, die Handschuhe nicht vor jedem Test desinfiziert werden oder das Teststäbchen bei der Entnahme unbemerkt bleibt. Doch es darf nicht sein, dass schlecht getestete Besucher das Virus in Pflegeheime und Krankenhäuser tragen. Deshalb sind anlassunabhängige Qualitätsprüfungen vor Ort unerlässlich. Diese müssen von den Gesundheitsämtern oder den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.