Pressemeldungen

02.06.2021

Pflegeheimbewohner müssen im ersten Jahr mit monatlich 260 Euro und im zweiten Jahr mit monatlich 100 Euro mehr Belastung rechnen

Zu der heute vom Kabinett beschlossenen Pflegereform erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Die neue Reform wird die Pflegebedürftigen überfordern. Schließlich sind die Personalkosten der größte Faktor des Eigenanteils von monatlich 2068 Euro im Heim. Jetzt sollen von den rund 831 Euro der Pflegekosten im ersten Jahr 41,55 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen werden. Doch die Bundesregierung selbst rechnet mit einem Lohnanstieg von monatlich 300 Euro. Damit wird der Pflegeheimbewohner also knapp 260 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen müssen. Selbst im zweiten Jahr im Heim wird der Bewohner im Durchschnitt mit zusätzlich 100 Euro belastet. Nichts bleibt also übrig von den geplanten 5 Prozent im ersten Jahr und der 25 Prozent im zweiten Jahr. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der ambulanten Pflege. Hier versorgen Familien unterstützt von professionellen Diensten rund 1 Million Pflegebedürftige. Der geplante fünfprozentige Zuschlag für die ambulante Pflege wird schon im ersten Jahr von den Lohnsteigerungen überholt. Ebenso fehlt ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege zur Entlastung der Angehörigen." 

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.