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11.06.2021

Pflegereform entpuppt sich als Nachteil für alle Pflegebedürftigen

Zu der Pflegereform, die heute im Bundestag beschlossen werden soll, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Alle drei Jahre ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, eine Anpassung aller Leistungen der Pflegeversicherung an die aktuellen Preisentwicklungen zu prüfen. Turnusgemäß war das im Dezember letzten Jahres der Fall. Der Koalitionsbericht verzeichnete in den vergangenen drei Jahren eine Preissteigerung von 4,8 Prozent und eine Lohnsteigerung von 8,9 Prozent. Deswegen war es nur konsequent, dass die Regierung eine pauschale Leistungserhöhung von 5 Prozent ab 2021 plante. Doch der Bundesgesundheitsminister stellte diese Dynamisierung zurück. Stattdessen wollte Jens Spahn für eine zukunftsweisende, generationsgerechte und bessere Pflegereform sorgen. Doch die dem Bundestag vorgelegten Regelungen bleiben selbst hinter dem ursprünglich beabsichtigten Leistungsanstieg von 5 Prozent zurück. Damit wird die große Reform im ersten Jahr allen vier Millionen Pflegebedürftigen nichts bringen. Schließlich ist von einem Pflegegeld-Zuschlag für die 3,3 Millionen Menschen daheim keine Rede. Auch werden die Tages- und Nachtpflege sowie die Verhinderungspflege nicht erhöht. Selbst die finanzielle Situation der 900.000 Pflegeheimbewohner wird sich durch die Spahnsche Reform im ersten Jahr nicht verbessern. Die großzügige Ankündigung des Bundesgesundheitsministers entpuppt sich als Nachteil für die Pflegebedürftigen. Auf alle Fälle ist diese Reform keine Entlastung der Betroffenen, um tarifähnliche Löhne in der Altenpflege aufzufangen."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.