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23.03.2023

Leiharbeiter-Regelung in der Altenpflege wird einen Flächenbrand bei den Pflegeheimkosten auslösen

Der Bundesgesundheitsminister will die Leiharbeit in der Altenpflege durch gesetzliche Regelungen zurückdrängen. Dazu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Seit 2019 ist im Krankenhausentgeltgesetz die Kostenerstattung durch Krankenkassen für übertarifliche Entlohnung von Leiharbeitern ausgeschlossen. Ebenso dürfen Vermittlungsprovisionen den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht in Rechnung gestellt werden. Doch der erwartete Effekt einer deutlichen Abnahme der Leiharbeit blieb aus. Zudem können die Kliniken durch staatliche Unterstützung und zusätzliche Leistungsentgelte die Kosten für die Leiharbeit auffangen. Solche Möglichkeiten haben Pflegeeinrichtungen nicht. Deshalb geht die vom Bundesgesundheitsminister geplante Regelung in der stationären Altenpflege voll zulasten der Bewohner. Das wird einen Flächenbrand bei den Pflegeheimkosten auslösen. Auch ist heute schon klar, dass die Leiharbeit in der Altenpflege damit nicht zurückgedrängt werden kann."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.