Pressemeldungen

13.09.2023

Alte Menschen dürfen durch Komplikations- und Sterblichkeitsrate im Transparenzverzeichnis nicht diskriminiert werden

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund. "Es ist richtig, die Häufigkeit der Komplikationen und die Sterblichkeit in die Darstellung des Transparenzverzeichnisses aufzunehmen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger im Krankenhaus versorgt werden als der Rest der Bevölkerung. Das sind Menschen mit Mehrfacherkrankungen, deren Therapie oft langwieriger ist. Der Bundestag hat zu verhindern, dass jüngere, erfolgsversprechende Patienten bevorzugt behandelt werden. Das wäre eine Diskriminierung von alten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen. Für diese Patientengruppe muss es Bonuspunkte geben, ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegenfinanziert."

Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.