Pressemeldungen
12.05.2025
Deutschland hat bei der Pflegeversicherung kein Erkenntnisproblem. Bundesregierung muss handeln.
Zur aktuellen Diskussion zum Tag der Pflegenden erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. „Über vier Millionen Pflegebedürftige daheim und ihre Angehörigen warten auf konkrete Zusagen der neuen Bundesregierung. Deutschland wälzt weiterhin die Verantwortung der Versorgung meist alter Menschen auf den größten freiwilligen Pflegedienst ab. Seelisch, körperlich und finanziell sind die Familien und die Betroffenen am Ende. Ohne dieses kräftezerrende Engagement der meist weiblichen Angehörigen wäre die Altenpflege längst zusammengebrochen. Sowohl die neue Bundesregierung als auch Bundesgesundheitsministerin Warken wissen, dass die Versorgung der Millionen Hilfsbedürftigen allein mit Hauptamtlichen nicht zu stemmen ist. Doch die Unterstützung bleibt bisher aus. Die schon von vielen Bundesregierungen angekündigte Pflegereform soll jetzt durch eine Kommission erarbeitet werden. Doch Deutschland hat kein Erkenntnisproblem, sondern es fehlt an der Kraft der politischen Umsetzung. Zukunftssicherheit und Generationsgerechtigkeit der Pflegeversicherung dulden keinen Aufschub. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen einen Rechtsanspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Darüber hinaus muss das Pflegegeld um durchschnittlich 300 Euro pro Monat erhöht und anschließend dynamisiert werden. Auch muss das steuerfinanzierte Pflegezeitgeld, ähnlich dem Elterngeld, kommen.“
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.



