Pressemeldungen
30.10.2025
Behandlungsfehler: Manipulationssichere Patientenakten und KI-gesteuerte Medikamentenausgabe sind überfällig – Betroffene müssen endlich beteiligt werden
Zu der heute vom Medizinischen Dienst vorgestellten Behandlungsfehlerstatistik erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Die Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern ist groß. Es kann jedoch jährlich von 20.000 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen ausgegangen werden. Auch die heute vorgestellten Zahlen des Medizinischen Dienstes sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn bei Gerichten und Ärztekammern werden solche Fälle ebenso behandelt. Immer noch fehlt eine gelebte Fehlerkultur in der ambulant-ärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern. Medizinische Einrichtungen brauchen aber ein transparentes und lernendes System. Dazu zählen manipulationssichere Patientenakten und eine KI-gesteuerte Medikamentenausgabe. Zudem ist die Mitwirkung an bestehenden Meldesystemen zur Erfassung kritischer Ereignisse bislang nur freiwillig. So wurden innerhalb von zehn Jahren gerade mal 500 Fälle in Hausarztpraxen registriert. Zahlen sämtlicher Kassenärzte fehlen grundsätzlich. Doch alle Fakten gehören auf den Tisch. Deshalb müssen die ambulant-ärztliche Versorgung und Kliniken endlich zur aktiven Mitwirkung an sogenannten CIRS-Systemen verpflichtet werden. Auch bleiben Geschädigte beim Feststellungsverfahren eines Behandlungsfehlers größtenteils außen vor. In der Regel werden Patienten sowohl beim Medizinischen Dienst als auch den Landesärztekammern nicht persönlich angehört. Vielmehr fällt die Entscheidung nach Aktenlage. Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hier braucht es endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.



