Pressemeldungen

15.10.2025

Beschlossene Sparmaßnahmen in der GKV beseitigen nicht ineffizienten Webfehler

Zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Sparmaßnahmen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: 

Dortmund. „Die Bundesgesundheitsministerin hat versäumt, einen kostenintensiven und ineffizienten Webfehler in der ambulant-ärztlichen Versorgung zu beseitigen. Denn die neuen Vermittlungshonorare wurden nicht gestrichen, die Hausärzte und Fachärzte für eine Terminvergabe erhalten. Ursprünglich wurde diese Regelung eingeführt, um in Ausnahmefällen kurzfristige Facharzttermine möglich zu machen. Mittlerweile ist aber die Ausnahme zur Regel geworden. In Zeiten knapper Kassen hat Nina Warken die Chance verpasst, diese Absurdität abzustellen. Bedauerlich ist auch, dass weiterhin keine Kostenbeteiligung der Pharmaindustrie vorgesehen ist.“ 

Hintergrund 
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.