Pressemeldungen
04.11.2025
Triage-Entscheidung ist keine ärztliche Gewissensentscheidung
Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage-Regelung erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Triage-Entscheidungen sind keine ärztlichen Gewissensentscheidungen. Diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Das Triage-Gesetz ist nur deswegen verworfen worden, weil der Bundesgesetzgeber dafür keine Kompetenz hat. Auch nach der Entscheidung muss festgestellt werden, dass der Berufsfreiheit der Ärzte Grenzen gesetzt werden. Die Verfassung verbietet weiterhin, dass Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung allein für die Aufnahme und den Abbruch einer Behandlung maßgeblich sind."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.



