Pressemeldungen
22.05.2026
Apothekenreform mit Hindernissen
Zu der am 22. Mai 2026 verabschiedeten Apothekenreform erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
Dortmund. "Begrüßenswert ist, dass bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne ein Rezept an chronisch oder akut erkrankte Menschen in der Apotheke ausgegeben werden können. Doch auf den Kosten bleibt der gesetzlich Versicherte sitzen, obwohl er die Medikamente benötigt. Eine festgelegte, mit der jeweiligen Krankenkasse ausgehandelte Preisbindung existiert nicht. Ebenso kann der Apotheker eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Apothekenreform räumt zudem Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten mehr Befugnisse ein. Es ist richtig, diese Kompetenzen stärker zu nutzen. Davon profitieren vor allem chronisch kranke und betagte Menschen im ländlichen Raum. Schließlich müssen Apotheken nicht geschlossen werden, wenn kein Pharmazeut vor Ort ist. Gleichzeitig kann diese Kompetenzerweiterung aber auch Gefahren für die Patientensicherheit bedeuten. Zwingend notwendig ist daher eine ständige Beobachtung durch das Bundesgesundheitsministerium. Hier braucht es alle zwei Jahre eine Berichtspflicht."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen.



