Pressemeldungen

12.03.2013

5-Punkte-Plan gegen mangelnde Deutschkenntnisse bei ausländischen Ärzten

Mangelnde Deutschkenntnisse bei ausländischen Ärzten will die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit einem 5-Punkte-Plan bekämpfen.

Berlin. An deutschen Krankenhäusern gibt es jedes Jahr zehn Prozent mehr ausländische Ärzte. Eine Folge davon: „Viele ausländische Ärzte haben Schwierigkeiten, ihre Patienten und Kollegen zu verstehen“, sagt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Am Patientenschutztelefon erfahren die Berater der Stiftung, dass diese Sprachverwirrung jedes Jahr viele Behandlungsfehler verursacht. „Das fängt schon damit an, dass Medikamente verabreicht werden, die sich nicht miteinander vertragen, wie etwa ein Mittel zur Blutverdünnung und zusätzlich eins gegen Thrombose“, verdeutlicht Brysch. Medikamentenunverträglichkeit ist der häufigste Behandlungsfehler. Besonders bei Senioren, die an fünf verschiedenen Krankheiten gleichzeitig leiden. Die Verständigung ist Basis der Therapie.

Um die Fehlentwicklung zu bekämpfen, haben die Patientenschützer einen 5-Punkte-Plan entworfen. Darin stellen sie Forderungen an den Bund, die Länder und die Leistungserbringer auf. So muss es bundesweit einheitliche Sprachtests bei den Zulassungsstellen für ausländische Ärzte geben. Damit die Mediziner sich nach einem nicht bestandenen Test nicht einfach bei einer anderen Stelle melden, müssen die Ergebnisse zentral dokumentiert werden.

Darüber hinaus ist es für Brysch wichtig, dass unabhängige Prüfstellen der Länder die Qualität der Versorgung und die Deutschkenntnisse der Ärzte unangemeldet überprüfen. Dazu muss der Bundesgesetzgeber die bestehenden Regelungen zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung (§ 113 SGB V) entsprechend anpassen. Auch die Krankenhausträger sind in der Pflicht. „Sie müssen überprüfen, ob ein Arzt sprachlich für seine konkrete Tätigkeit geeignet ist. Und das nicht nur vor der Einstellung, sondern auch regelmäßig im Berufsalltag“, erklärt Brysch. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden. So übernimmt der Träger Verantwortung.

Vom Bund und den Ländern fordert der Patientenschützer eine aktive Bildungspolitik. „Die Studienplätze für Medizin müssen von derzeit 9000 auf 13.000 angehoben werden“, sagt Brysch. Auch Abiturienten mit einem nicht so guten Notendurchschnitt sollen eine Chance auf einen Studienplatz erhalten. „Deshalb dürfen zehn Prozent der Studienplätze nicht nach Durchschnittsnote vergeben werden“, meint der Patientenschützer. Stattdessen sollten sich diese jungen Mediziner dazu verpflichten, nach dem Studium für fünf Jahre dort Dienst zu tun, wo es einen Ärztemangel gibt. Um für weiteren Ärztenachwuchs zu sorgen, sollen Krankenhausträger Kooperationen mit in- und ausländischen Universitäten schließen. „Mit einem dualen Studium kann so direkt der eigene medizinische Nachwuchs ausgebildet werden“, erklärt Brysch. Eine Bindung nach dem Studium für fünf Jahre an den Krankenhausträger ist sinnvoll.



Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.