Pressemeldungen

06.07.2011

Ambulante Betreuung von Schwerstkranken ist für die meisten Betroffenen eine Fata Morgana – Von flächendeckender Versorgung zu reden ist zynisch

Berlin. „Der Bericht der Bundesregierung ist widersprüchlich und wenig aussagekräftig. Wenn in dem Bericht von flächendeckender Versorgung in einzelnen Ländern gesprochen wird, ist das zynisch. Für die Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland ist die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung immer noch mangelhaft“, kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den heute vor dem Gesundheitsausschuss vorgestellten Bericht der Bundesregierung zur spezialisierten Palliative-Care-Versorgung (SAPV) in Deutschland. 80.000 Menschen haben laut Gesetz einen Anspruch auf SAPV-Leistungen. Vier Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist und die Menschen einen Rechtsanspruch haben, liegt der Versorgungsgrad erst bei 25 Prozent. Das heißt, 60.000 Menschen, die eine umfassende Therapie benötigen, bekommen diese nicht. „Wenn Bundesregierung und Kostenträger von einer flächendeckenden Versorgung reden, heißt es nicht, dass der Bedarf tatsächlich gedeckt ist“, erläutert Brysch. „Flächendeckung ist wie eine Fata Morgana, die sich bei näherer Betrachtung auflöst.“

Hier ist der GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, einen Strategieplan vorzulegen. „Es müssen Maßnahmen benannt werden, wie eine gute Versorgung erreicht werden soll. Auf der anderen Seite sind aber auch die Leistungsanbieter gefordert. „Ohne einheitliche Interessensvertretung gibt es keine Verhandlungsmacht und das geht zu Lasten der Schwerstkranken und Sterbenden“, sagt der Patientenschützer.

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.