Pressemeldungen

02.12.2016

Apothekerbetrug: Staatsanwaltschaft muss auch wegen Körperverletzung ermitteln / Qualitätskontrollen der 200 deutschlandweiten Schwerpunktapotheken reicht nicht aus

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Apotheker einer Onkologischen-Schwerpunktapotheke wegen fehlerhafter Krebsinfusionen, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Dortmund/Bottrop. "Es reicht nicht aus, wenn die Staatsanwaltschaft Essen nur wegen Abrechnungsbetrugs ermittelt. Schließlich sind tausende von Patienten betroffen, die auch gesundheitlich geschädigt sein könnten. Unbefriedigend ist deshalb zu erfahren, dass der Nachweis einer körperlichen Schädigung schwer zu führen sei. Liegt der Verdacht von Körperverletzung, vielleicht sogar mit Todesfolge vor, dann kann der Aufwand nicht groß genug sein. In Deutschland gibt es rund 200 Onkologie-Schwerpunktapotheken. Hier werden hunderttausende von schwerstkranken Krebspatienten versorgt, die schon eine Standardtherapie erfolglos erhalten haben. Den Krebs durch eine individuelle Chemotherapie zu besiegen, ist die letzte Hoffnung dieser Patienten. Deshalb ist von großer Bedeutung, dass solche Apotheken höchsten Qualitätsanforderungen genügen müssen. Hier kommt es nicht allein auf ordnungsgemäße Dokumentation, korrekte Lagerung der Wirkstoffe und die nötige Qualifikation der Mitarbeiter an. Ohne Zweifel funktioniert die Endkontrolle am Produkt nicht ausreichend. Vollkommen alleingelassen fühlen sich Patienten und Angehörige. Die derzeitige Informationsstrategie, Hilfesuchende mögen sich an den behandelnden Arzt oder das zuständige Krankenhaus wenden, wirkt unprofessionell. Das Gesundheitsministerium NRW muss umgehend eine Anlaufstelle für die Betroffenen einrichten. Die belieferten Arztpraxen und Krankenhäuser sind den Behörden bekannt."


Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.