Pressemeldungen

03.09.1999

Aufwertung der Medizinischen Patientenanwaltschaft - Emnid: über 80% fordern ein solches Dokument - Rechtsgutachten bestätigt Modell der Deutschen Hospiz Stiftung - Jetzt Bundeszentralregister gegründet

Ein überwältigendes Votum: 81% aller Deutschen wollen für den Fall einer schweren Erkrankung Vorsorge treffen und für medizinische Behandlungsfragen eine Willenserklärung abfassen. Allerdings haben lediglich acht Prozent der Befragten bereits ein solches Dokument verfasst. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der Deutschen Hospiz Stiftung. Diese Zahlen und ihre Konsequenzen wurden am Freitag während einer Pressekonferenz in Berlin bekannt gegeben. Dort wurde ebenfalls das Ergebnis eines Rechtsgutachtens vorgestellt, das die Medizinische Patientenanwaltschaft als Modell einer juristisch abgesicherten Willenserklärung bestätigt.

"Die große Zahl von Menschen, die eine Willenserklärung abfassen wollen, muss unbedingt informiert und aufgeklärt werden. Hier wird ab sofort das Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund mit der Rufnummer 02 31 / 73 80 73 - 0 die zentrale Anlaufstelle sein," so fasste Professor Friedhelm Farthmann, MdL, Vorsitzender des Stiftungsrates, eine Konsequenz aus der Umfrage zusammen.

Medizinische Patientenanwaltschaft als Antwort auf Unsicherheit

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Die Menschen wissen nicht, welche Willenserklärungen im Ernstfall Rechtssicherheit bieten. Die Deutsche Hospiz Stiftung hat daher verbindliche Qualitätskriterien aufgestellt: "Es ist gefährlich, dass in einer solch existenziellen Angelegenheit Vordrucke zum Ankreuzen und Fotokopien im Umlauf sind, die keinerlei Sicherheit für die Betroffenen bieten," so Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz Stiftung. Ebenso warnte er vor sogenannten Autonomie-Placebos, also Formulierungen wie "sollte ich in einen menschenunwürdigen Zustand geraten...", oder "wenn die Lage sinnlos ist...".

Eine Antwort auf diese Situation ist die Medizinische Patientenanwaltschaft der Deutschen Hospiz Stiftung. Diese kombinierte Form der Willenserklärung erfüllt alle Qualitätskriterien und Anforderungen, wie sie im neuen Betreuungsrecht und in den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung" formuliert sind. Das wurde jetzt auch von dem Kölner Juristen Professor Dr. Wolfram Höfling bestätigt. Der renommierte Verfassungs-und Medizinrechtler hatte in einem Gutachten die Medizinische Patientenanwaltschaft auf ihre Rechtsverbindlichkeit hin untersucht. In dem Gutachten, das während der Pressekonferenz vorgestellt wurde, heißt es: "Die Medizinische Patientenanwaltschaft ist ein besonders sinnvolles Modell, seine Selbstbestimmung für den Fall zu wahren, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann."

Service: Bundeszentralregister für Willenserklärungen gegründet

Die Emnid-Umfrage ergab außerdem, dass 83% der Befragten eine Zentralregistrierung von Willenserklärungen durch die Deutsche Hospiz Stiftung befürworten. Aus diesem deutlichen Ergebnis zieht die Stiftung sofort Konsequenzen und gab auf der Pressekonferenz die Gründung eines Bundeszentralregisters für Willenserklärungen bekannt. Ab sofort kann jeder sein Dokument in der Dortmunder Geschäftsstelle prüfen lassen und hinterlegen: "Diese bundesweit zentrale Anlaufstelle für Willenserklärungen und deren Registrierung bietet den Vorteil, dass die Bevölkerung endlich weiß, an wen sie sich wenden kann, um wertvolle Informationen zu erhalten. Außerdem können Ärzte und Angehörige im Bedarfsfall auf uns zurückgreifen," begründet Eugen Brysch die Neuerung. Unter der Rufnummer 02 31 / 73 80 73 - 0 können Informationen zur Zentralregistrierung erfragt werden. Die Medizinische Patientenanwaltschaft ist gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von fünf Euro erhältlich bei:

Deutsche Hospiz Stiftung
Europaplatz 7
44269 Dortmund