Pressemeldungen
13.01.2016
Ausbildung: Pflegeberufsgesetz verbessert in der Pflege nichts
Zu dem heute im Kabinett verabschiedeten Pflegeberufsgesetz erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch:
Dortmund. "Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden seit langem unter dem akuten Pflegenotstand. Mit dem Pflegeberufsgesetz schafft die Bundesregierung keine Abhilfe. Sie verstrickt sich stattdessen in eine praxisferne und ideologische Debatte. Das bringt keine zusätzlichen Altenpfleger ans Bett. Bereits heute fehlen hier rund 30.000 Fachkräfte. Auch wird dieses Gesetz die Lohnunterschiede in der Pflege nicht beseitigen.
Das Ausbildungskonzept "eine für alle" geht in die falsche Richtung. Die Stärke des deutschen Ausbildungssystems ist seine Spezialisierung. Allein für den Elektroniker gibt es mindestens vier verschiedene Ausbildungsgänge. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Sonderweg macht diese Stärke im Pflegebereich zunichte. Akutpflege im Krankenhaus und Langzeitpflege im Heim erfordern sehr unterschiedliche Fertigkeiten und Qualifikationen.
Außerdem ist das Konzept der Bundesregierung ein Gefäß ohne Inhalt. Welche konkreten Anforderungen es gibt und welche Inhalte künftig gelehrt werden, lässt die Regierung offen. Dies will sie später auf dem Verordnungsweg regeln. Wie auch immer der Lehrplan aussehen wird, das Niveau der jetzigen Ausbildungsgänge wird er nicht halten. Welche praktischen Auswirkungen das in der Pflege hat, wird sich frühestens 2021 zeigen. Denn dann werden die ersten "Pflegefachleute" ihren Dienst antreten."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Dortmund. "Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden seit langem unter dem akuten Pflegenotstand. Mit dem Pflegeberufsgesetz schafft die Bundesregierung keine Abhilfe. Sie verstrickt sich stattdessen in eine praxisferne und ideologische Debatte. Das bringt keine zusätzlichen Altenpfleger ans Bett. Bereits heute fehlen hier rund 30.000 Fachkräfte. Auch wird dieses Gesetz die Lohnunterschiede in der Pflege nicht beseitigen.
Das Ausbildungskonzept "eine für alle" geht in die falsche Richtung. Die Stärke des deutschen Ausbildungssystems ist seine Spezialisierung. Allein für den Elektroniker gibt es mindestens vier verschiedene Ausbildungsgänge. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Sonderweg macht diese Stärke im Pflegebereich zunichte. Akutpflege im Krankenhaus und Langzeitpflege im Heim erfordern sehr unterschiedliche Fertigkeiten und Qualifikationen.
Außerdem ist das Konzept der Bundesregierung ein Gefäß ohne Inhalt. Welche konkreten Anforderungen es gibt und welche Inhalte künftig gelehrt werden, lässt die Regierung offen. Dies will sie später auf dem Verordnungsweg regeln. Wie auch immer der Lehrplan aussehen wird, das Niveau der jetzigen Ausbildungsgänge wird er nicht halten. Welche praktischen Auswirkungen das in der Pflege hat, wird sich frühestens 2021 zeigen. Denn dann werden die ersten "Pflegefachleute" ihren Dienst antreten."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.