Pressemeldungen

26.06.2013

Ausländische Ärzte: Gesundheitsminister müssen bundesweit einheitliche Sprachtests beschließen

Die Patientenschützer erwarten beim Thema ausländische Ärzte konkrete Ergebnisse von der Gesundheitsministerkonferenz.

Potsdam. Die Gesundheitsminister der Länder werden bei ihrer Konferenz wohl eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Sprachkenntnisse und Qualifikation von ausländischen Ärzten beschließen. Das begrüßen die Patientenschützer. „Besonders alte und pflegebedürftige Patienten brauchen Ärzte, die sie verstehen und die auf sie eingehen. Deshalb sind bundesweit einheitliche Sprachtests für ausländische Mediziner dringend erforderlich“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Er fordert die Gesundheitsminister auf, jetzt die Grundlage dafür zu schaffen.

„Einen Flickenteppich darf es bei den Sprachanforderungen nicht geben“, erklärt Brysch. Sowohl die Anforderungen an die Qualifikation als auch an die Sprachkenntnisse müssen einheitlich geregelt werden. Doch nicht nur Ärzte müssen sich mit ihren Patienten verständigen können. Wichtig ist, dass auch Pflegekräfte, die viel näher am Patienten sind, ausreichend Deutsch sprechen. „Das babylonische Sprachwirrwarr muss zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen ein Ende haben. Deshalb erwarten wir konkrete Ergebnisse von der Gesundheitsministerkonferenz“, sagt der Patientenschützer.


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.