Pressemeldungen

10.07.2003

BGH-Beschluss zu Patientenverfügungen nicht haltbar - Deutsche Hospiz Stiftung fordert Korrektur

Berlin. Heute stellte die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung in Berlin den aktuellen „10-Fragen-Katalog“ vor. Dieser beantwortet die wichtigsten Fragen zum Beschluss des BGH. Die juristische Instanz hatte im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten beschlossen, dass für Maßnahmen, die zum Tode führen, eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt werden muss. So ging es im konkreten Fall um die Einstellung von künstlicher Ernährung, die in einer Patientenverfügung eingefordert wurde. War jedoch Klärung grundsätzlicher Fragen das Anliegen des BGH, hat dieser sein Ziel eindeutig verfehlt. „Das Chaos bei der Regelung von Betreuungsrechtsfragen der örtlichen Vormundschaftsgerichte ist jetzt erst recht ausgebrochen“, kommentierte Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. „Der Beschluss ist so nicht haltbar, er schafft mehr Unsicherheiten als vorher“, urteilte der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Wolfram Höfling aus Köln.

„Validität und Praktikabilität“ – Ansprüche stellen, Hilfen geben

8% (ca. 7 Mio.) der in einer repräsentativen Emnid-Studie befragten Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung aufgesetzt, 81% (das sind ca. 53 Mio.) hingegen wollen eine Patientenverfügung schreiben. Am Schmerz- und Hospiztelefon der Deutschen Hospiz Stiftung – der bundesweiten Hotline für Anfragen zu Patientenverfügungen – melden sich täglich viele, völlig verunsicherte Menschen. Sie stellen Fragen wie: Ist meine Patientenverfügung weiterhin wirksam und sinnvoll? Was kann ich tun, um bestmöglich vorzusorgen? Der „10-Fragen-Katalog“ hilft allen, sich im vom BGH-Beschluss verursachten juristischen Dschungel zurechtzufinden. Die kompetente Empfehlung heißt: Umfassend Vorsorge treffen mit der Medizinischen Patientenanwaltschaft, der juristisch geprüften Patientenverfügung der Deutschen Hospiz Stiftung. Sie enthält alle wichtigen Dokumente und umfassende Erläuterungen. Denn jetzt ist es umso wichtiger, bei der Erstellung einer Verfügung auf Validität und Praktikabilität zu achten. Wichtige Erläuterungen zu Qualitätskriterien für Patientenverfügungen – auch zur Überprüfung bereits erstellter Dokumente - finden sich im 12-Punkte-Check der Deutschen Hospiz Stiftung.

Forderungen:

Der Gesetzgeber ist aufgefordert zu handeln und die Verwirrung, die aus dem BGH-Beschluss entstand, zu korrigieren. An der Entwicklung eines solchen Gesetzes müssen alle gesellschaftlich relevanten Gruppen beteiligt sein. Die Deutsche Hospiz Stiftung als Anwalt und Sprecher der Schwerstkranken, der Sterbenden und ihrer Angehörigen wird sich daran gerne beteiligen.

Dringender Handlungsbedarf ergibt sich aber auch in anderer Hinsicht: Nicht nur die Verfasser von Verfügungen sind verunsichert. Die Vormundschaftsgerichte sind nicht vorbereitet: Richtern fehlen die Grundlagen, um in diesem Umfang rechtlich-ethische Entscheidungen zu treffen. Deshalb muss es für die Richter Fortbildungsmöglichkeiten geben. Und es müssen endlich Qualitätskriterien für Patientenverfügungen geschaffen werden, die Validität und Praktikabilität der Willenserklärung sichern und bei Entscheidungen als Grundlage dienen können. Gleiches gilt für Mediziner. Auch sie sind oft unsicher, was die Handhabung von Patientenverfügungen angeht. „Hier herrscht ein unübersichtlicher Wirrwarr. 50% der Ärzte können z.B. den Begriff der passiven Sterbehilfe – also der erlaubten Maßnahmen im Sterbeprozess - nicht definieren“, so Brysch. Konsequenz daraus: Auch bei den Ärzten ist Fortbildung dringend notwendig!

Hintergrund

Die Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Sie hat 55.000 Spender und Mitglieder. Das Zentralinstitut für soziale Fragen hat der gemeinnützigen Organisation sein Spendensiegel verliehen – das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen.

Hinweis:

Als besonderes Service-Angebot ist der 10-Fragen-Katalog – sowie der 12-Punkte-Check und andere Informationen - auch im Internet kostenlos abrufbar: www.hospize.de „Stellungnahmen“