Pressemeldungen

31.08.2011

Bahr muss Verursacher für resistente Keime in die Pflicht nehmen

Zu den heute vorgestellten Zahlen der Barmer GEK zur Keimverbreitung mit resistenten Erregern erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

„Bundesgesundheitsminister Bahr darf nicht zuschauen, wenn die Zahl der Menschen, die im Krankenhaus mit einem resistenten Keim infiziert und danach ins Pflegeheim entlassen werden, sich binnen drei Jahren verdreifacht. Gerade schwerstkranke und pflegebedürftige Menschen leiden überproportional häufig unter solchen Infektionen. Die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden fordert deshalb eine Beweislastumkehr, damit die Verursacher auch die Kosten für ihre Hygienemängel tragen. Damit wäre auch gesichert, dass bei der Aufnahme in eine Einrichtung ein Screening vorgenommen wird. So wird es möglich sein, frühzeitig einen entsprechenden Keim nachzuweisen oder den Verursacher eindeutig zu identifizieren. Bisher gibt es bei Krankenhäusern und Pflegeheimen keinen Ermittlungsdruck, da sie keine Konsequenzen zu fürchten haben. Tatsächlich werden heute die Folgekosten der Hygienemängel von den Versicherten getragen. Das sind durchschnittlich pro Behandlung 3.800 Euro. Der Bundesgesundheitsminister wird aufgefordert, die Beweislastumkehr gesetzlich zu regeln.“

Hintergrund

Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.