Pressemeldungen

27.06.2013

Bahr und Pflegebeirat gehen vor Arbeitgeberverbänden in die Knie

Zum heutigen Bericht zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

Berlin. „Der Pflegebeirat legt heute Vorschläge zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Trotzdem: Demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen werden noch jahrelang auf konkrete Hilfe warten. Offensichtlich sind die Arbeitgebervertreter nicht bereit, ein klares Bekenntnis der Solidarität für die Schwerstkranken abzugeben.

Anders als im Bericht der letzten Legislaturperiode gibt es jetzt keine konkrete Forderung zur Gesamthöhe der Finanzierung. Das ist ein Armutszeugnis. Auch wenn der Pflegebeirat heute davon ausgeht, dass die Fortführung und Weiterentwicklung der Strukturen des Pflegerechts rund zwei Milliarden Euro kosten werden. Im Jahr 2009 war noch von rund vier Milliarden Euro die Rede. Wir müssen den Menschen sagen, was uns würdige Pflege wert ist und wie wir die Leiden der Betroffenen lindern wollen.

Bundesgesundheitsminister Bahr und der Pflegebeirat gehen durch den Druck der Arbeitgebervertreter in die Knie. Die Arbeitgeberverbände behaupten, dass die notwendigen Mittel für Demenzkranke eine unzumutbare Bürde für die Unternehmen in Deutschland seien. Das ist unverhältnismäßig und deshalb unerträglich. Es wäre besser gewesen, die Arbeitgeberverbände hätten ein Minderheitsvotum abgegeben. Damit wäre die Entsolidarisierung auch deutlich geworden. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass es vor Ende 2014 keine Pflegereform geben wird.“


Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.