Pressemeldungen

28.05.2013

Benachteiligung von Privatversicherten bei SAPV und Hospiz

Schwerstkranke und Sterbende sind durch die private Krankenversicherung benachteiligt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz stellt ihr Weißbuch vor.

Berlin. 8,9 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert. Doch viele wissen nicht, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten nur auf freiwilliger Basis. „Eine Kostenübernahme auf Kulanzbasis kann aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichgesetzt werden“, erklärt Vorstand Eugen Brysch. Stationäre Hospize sind Häuser für Sterbende. SAPV-Teams arbeiten mobil und versorgen schwerstkranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung.

Nur bei drei von 23 Versicherungen ist stationäre Hospizversorgung im Leistungskatalog enthalten. Das betrifft gerade mal 1,4 Millionen Privatversicherte. Keine Versicherung hat SAPV in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen. Für gesetzlich Versicherte gilt dagegen ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen.

Über die Benachteiligung von Privatversicherten klärt das Weißbuch der Deutschen Stiftung Patientenschutz auf. Es zeigt Grenzen des Versicherungsschutzes für schwerstkranke und sterbende Menschen in der privaten Krankenversicherung auf. „Wir setzen uns dafür ein, dass Privatversicherte bei SAPV und Hospizversorgung nicht länger benachteiligt sind“, sagt Brysch.

Dafür fordern die Patientenschützer die privaten Krankenversicherungen auf, SAPV und Hospizversorgung in ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufzunehmen. Der Bundestag soll Druck machen und die Versicherungen gesetzlich dazu verpflichten. „Auch Bundesgesundheitsminister Bahr muss sich dafür stark machen, dass diese Leistungen künftig enthalten sind“, erklärt Brysch.

Die Erhebung der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist repräsentativ. Die Patientenschützer können Aussagen über 95,5 Prozent der Privatversicherten treffen. Schwerkranke Menschen, deren private Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen will, können sich an die Deutsche Stiftung Patientenschutz wenden. Die Stiftung wird ihnen Rechtsbeistand leisten. Darüber hinaus kann auf der Internetseite der Stiftung ein Musterbrief angefordert werden. Damit können Privatversicherte ihre Kasse auffordern, die Leistungen in ihren Katalog aufzunehmen.

 
Hintergrund

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.